
Das nördlichste Bundesland in Schleswig Holstein ist noch mit einer Ausarbeitung einer Verordnung zur Überwachung befasst, doch man geht davon aus, dass die Lizenzen im Bereich des Glücksspiels in Kürze zugeteilt werden können.
Die übrigen Bundesländer müssen noch bis zur Stellungnahme der Europäischen Kommission warten. Die Landesregierung hatte geplant, bereits zu Beginn des laufenden Monats die Zulassungen für Betreiber von Poker und Glücksspiel bereitzustellen. Doch bislang tat sich noch nicht viel, denn die Verordnung zur technischen Überwachung liegt immer noch nicht vor.
Diese besagt, in welcher Form die Betreiber einer Kontrolle und Überwachung unterliegen. Der Vizevorsitzende der CDU im Landtag von Kiel ließ schon vorher anklingen, dass es Verzögerungen geben wird. Er sagte, dass man damit rechnet, dass es schon zu Beginn dieses Monat Zulassungen geben soll, doch zu welchem Tag ist nicht klar. Der Fraktionschef und bester Kandidat der FDP sagte, dass diese Verspätungen darauf zurückzuführen sind, dass dieses Gesetz aus juristischer Sicht völlig neu ist.
Das erforderliche Wissen müssen sich die Zuständigen erst einmal aneignen. Ungeachtet dessen geht er von einer baldigen Zuteilung der Zulassungen seitens des Ministeriums für das Innere aus. Anfang Mai gibt es im Bundesland Wahlen zum Landtag und die Machtkompetenzen im Norden könnten dabei anders werden. Auch wenn der Favorit der SPD schon mit Unternehmen in diesem Bereich gesprochen hat, sagte die Partei nicht zum ersten Mal, dass sie das etablierte Glücksspielgesetz wieder abschaffen will, sollte sie regieren.
Schwarz und Gelb aber haben mit der Zuteilung der Konzessionen die Chance, ein Zeichen zu setzen, da die SPD fast keine Chance mehr hat, einmal zugeteilte Konzessionen wieder rückgängig zu machen, sie hätte satte Forderungen zum Schadenersatz der Anbieter zu erwarten, sollte das Gesetz abgeschafft werden. Die restlichen Bundesländer müssen noch ein wenig Wartezeit hinter sich bringen, da sie ihren relativ strengen Glücksspielvertrag erst absegnen, wenn sie das OK der EU haben, was aber noch nicht vorhanden ist.
Wann die Kommission eine Stellungnahme dazu geben wird, ist noch unklar. Ein Abgeordneter des EU-Parlaments, der zudem bei der Erarbeitung des „Grünbuchs“ in Sachen virtuellen Glücksspiel auf europäischen Boden dabei war, sagt, dass die Kommission so ihre Zweifel hat. Dem wäre nicht so, wenn der neue Vertrag ihrer Ansicht nach mit den Gesetzen der EU zusammenpassen würde, denn dann wäre eine Zustimmung drin.
Aber die Kommission hat immer noch die Option, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, welcher dann diesen Vertrag kippen kann. Der Herr hat bei der Kommission nachgefragt, ob sie dieselben Zweifel hinsichtlich des Gesetzes hegen wie er, bei der Antwort, die neutral ausfiel, konnte man erkennen, dass man in Bezug auf den Glücksspielvertrag der am 15.12. letzten Jahres unterschrieben und geändert wurde, gewisse Zweifel hat, besonders was die Zuteilung der Konzessionen angeht, die auch Berücksichtigung finden.
Ungeachtet dessen möchte sie genau unter die Lupe nehmen, ob die vorgebrachten Verbesserungen gut dafür sind, die Zweifel auszuräumen. Manche Fachleute denken, dass das Dokument der übrigen 15 Bundesländer nicht mit dem Recht in der EU kompatibel ist. Im Norden ist man schon weitergekommen, denn dieses Gesetz erhielt schon lange von der EU grünes Licht.
Im Norden ist man der Meinung, dass der Entwurf der restlichen Bundesländer, was Glücksspiel angeht, nicht akzeptiert werden kann.
Stefanie Hertreiter